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Aktuelle Informationen zu den Coronaschutzmaßnahmen dieser Praxis

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben vom 1.10.2022 - 07.04.2023  Bestand und sind von den entsprechenden Einrichtungen umzusetzen!

Demnach gelten derzeit folgende Maßnahmen

FFP2 Maskenpflicht

In allen Räumen der Praxis gilt die verpflichtende FFP2 Maskenpflicht, für alle ab 14 Jahren!

Im Alter von 6-14 Jahren reicht eine medizinische Maske aus.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Testpflicht

Es besteht keine generelle Testpflicht mehr für die Nutzung unserer Angebote.

Hygieneregeln

Bitte achtet zudem auf folgende Hygieneregeln:

- betretet die Praxis bitte nicht ohne Rücksprache, wenn ihr Symptome einer Erkrankung aufweist

- vor dem Betreten der Praxis bitte die Hände desinfizieren

- Nies- und Hustetikette beachten

Wir bitten um euer Verständnis...

Auch wir würden uns wünschen, dass wir unsere Angebote für euch leichter zugänglich gestalten können. Aber wir sind selbstverständlich genauso verpflichtet diese Maßnahmen umzusetzen, wie andere auch. Die oben genannten Regelungen sind vorgeschrieben und nicht verhandelbar.

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