Hebammenpraxis
Aktuelle Informationen zu den Coronaschutzmaßnahmen dieser Praxis
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben vom 1.10.2022 - 07.04.2023 Bestand und sind von den entsprechenden Einrichtungen umzusetzen!
Demnach gelten derzeit folgende Maßnahmen
FFP2 Maskenpflicht
In allen Räumen der Praxis gilt die verpflichtende FFP2 Maskenpflicht, für alle ab 14 Jahren!
Im Alter von 6-14 Jahren reicht eine medizinische Maske aus.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
Testpflicht
Es besteht keine generelle Testpflicht mehr für die Nutzung unserer Angebote.
Hygieneregeln
Bitte achtet zudem auf folgende Hygieneregeln:
- betretet die Praxis bitte nicht ohne Rücksprache, wenn ihr Symptome einer Erkrankung aufweist
- vor dem Betreten der Praxis bitte die Hände desinfizieren
- Nies- und Hustetikette beachten
Wir bitten um euer Verständnis...
Auch wir würden uns wünschen, dass wir unsere Angebote für euch leichter zugänglich gestalten können. Aber wir sind selbstverständlich genauso verpflichtet diese Maßnahmen umzusetzen, wie andere auch. Die oben genannten Regelungen sind vorgeschrieben und nicht verhandelbar.